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Lotterie & Recht

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Gemeinnützige Weihnachtslotterie

geschrieben von Gerald Herzog am 20.11.2009 um 14:20:17

Hallo liebe Experten!
Anstatt die Post wieder mit Weihnachtskarten zu belasten, oder wieder Lebkuchen oder andere Kleinigkeiten zu verschenken, möchten wir (Firma) dieses Jahr zu Weihnachten die folgende Aktion starten:
Wir sammeln von unseren Kunden (geschlossene, Teilnehmergruppe!) 5€ Scheine für einen guten Zweck (Sammelerlaubnis würden wir uns von dem Spendenempfänger besorgen). Die Registriernummern der Geldscheine werden notiert. Unter allen Teilnehmern möchten wir als Anerkennung einen von uns gestifteten Preis verlosen. Da wir das "Los-Entgelt" streng genommen nicht selber einnehmen, sondern nur treuhänderisch als Spende für eine als gemeinnützig anerkannte Organisation sammeln, hätte ich die Hoffnung, dass dies nicht als Glückspiel gilt. Würdet Ihr das genauso sehen?
Über Stellungnahmen würden wir uns sehr freuen.

Viele Grüße,
G. Herzog


  • Gemeinnützige Weihnachtslotterie - Gerald Herzog - 20.11.2009 14:20:17

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